Straßenverkauf von Alk begrenzen?

Autor: knoxx

Baden-Württemberg probiert es aus: Nach 22 Uhr darf von Kiosken und Imbissen nebst Tankstellen kein Alk mehr außer Haus verkauft werden. Würde das bei uns im Viertel was bringen? Ich denke schon, wenn ich so den letzten Sommer passieren lasse. Mich nerven diese öffentlichen Besäufnisse nicht nur der Kiddies nächtens auf den Straßen. Das stört aus vielerlei Hinsicht, und mit dem Jugendschutzgesetz haben es „diese Open-Air-Dealer“ auch nicht so. Unser Ortsamtleiter, der leider nicht die Umwandlung vom „Lonely Planet Boy“ in eine Zockerhöhle verhindern konnte, und so die Kids vermehrt auf die Straße verwies, sollte hier mal genauer hinschauen!

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2 Responses to “Straßenverkauf von Alk begrenzen?”

  1. Mac sagt:

    Ich krieg ja langsam nichts mehr mit – aber wie bitteschön ist das eigentlich insgesamt möglich gewesen mit der Zockerbude? Und wieso wird das eigentlich VON DER ALLGEMEINHEIT GEDULDET?

    Und dann wäre auch mal interessant ob da jemals jemand reingeht um die Umsätze zu produzieren die dem Finanzamt gegenüber angegeben werden. Ich habe den Eindruck, daß die Hälfte der Läden v.d.Steintor inzwischen ausschliesslich der Geldwäsche dient.

  2. a.hossain sagt:

    Ich denke , dass dieser eindruck garnicht mal so falsch ist. Die Behörden interessiert jedoch eher, ob oder auch nicht in den Läden geraucht wird. Kein Witz!

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